+++ Jetzt 19% Umsatzsteuer beim Kauf einer Solaranlage sparen! +++

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) EKS Power GmbH (im Folgenden EKS Power), Weinbergstraße 4, 63526 Erlensee (nachfolgend auch EKS Power)

§ 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die EKS Power mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) EKS Power schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 GmbHG ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit EKS Power als Unternehmen gemäß § 14 GmbHG beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EKS Power ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn EKS Power in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von EKS Power / Mitwirkung des Kunden

(1) EKS Power erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet EKS Power dabei nicht die Erbringung eines Werks. Erfolg bei einem Recruitingprozess ist dabei die Möglichkeit für den Auftraggeber die Einstellung eines Kandidaten, aus einer zur Verfügung gestellten Auswahl an geeigneten Bewerbungen. Geeignete Bewerbungen sind gegeben, wenn diese objektiv die vorab vereinbarten Anforderungen erfüllen und subjektiv ernsthaft an einem Arbeitsantritt interessiert sind.

(2) EKS Power tritt sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten der Bewerber ab und verpflichtet sich über sämtliche Angelegenheiten der Bewerber und des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren.

 

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch EKS Power, bleibt der Vergütungsanspruch von EKS Power unberührt.

(5) In Bezug auf die von EKS Power zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht EKS Power ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von EKS Power angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von EKS Power erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von EKS Power ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von EKS Power ist anders lautend. Eine EKS Power erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde EKS Power nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Marketingboom stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an EKS Power zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch EKS Power beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei EKS Power eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei EKS Power vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält EKS Power sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber EKS Power in Verzug, ist EKS Power berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. EKS Power wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) EKS Power wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. EKS Power ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass EKS Power bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird EKS Power innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist EKS Power gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von EKS Power unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) EKS Power und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von EKS Power entfernt der Kunde eine über EKS Power abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen EKS Power und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von EKS Power (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von EKS Power zu wahren. EKS Power ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von EKS Power innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass EKS Power überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt EKS Power insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von EKS Power erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von EKS Power für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die EKS Power nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) EKS Power haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EKS Power nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet EKS Power nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an EKS Power die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt EKS Power von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, EKS Power hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von EKS Power maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von EKS Power. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von EKS Power.

AGB Stand: 03.07.2022 ©